Infos zum Standort

Der Weg in die Werkstatt

Um einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt zu bekommen, wendet man sich zuerst an die Reha-Beratung der Bundes-Agentur für Arbeit. Sie informiert Menschen mit einer Behinderung, ob die Arbeit in einer Werkstatt für sie geeignet ist. Dann wird ein Antrag gestellt. Ein Fach-Ausschuss entscheidet, ob man in einer Werkstatt arbeiten darf. In dem Fach-Ausschuss beraten sich verschiedene Personen. Sie kommen von der Bundes-Agentur für Arbeit, vom Bezirk Mittelfranken und aus der Werkstatt. Wird der Antrag bewilligt, erteilt die zuständige Stelle eine Kostenzusage für den Platz in einer Werkstatt.‎

Wenn alles geklärt ist, meldet sich der Sozialdienst der Auhof-Werkstätten bei den neuen Beschäftigten. Der Sozialdienst ist Ansprechpartner für Beschäftigte und Eltern. Er ist zuständig für die soziale Betreuung der Beschäftigten. Es ist möglich, vor Arbeits-Beginn ein Praktikum zu machen, um die Werkstatt und die Kollegen kennenzulernen.

Kontakt:
Sozialdienst Auhof-Werkstätten
Diakon Dietmar Bühling
Tel. 09174 99366
buehling.dietmar(at)rummelsberger.net